Die neue EU-Datenrichtlinie

DSGVO für Vermieter einer Ferienwohnung

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen-Union tritt in Kraft. Ziel der DSGVO ist es, personenbezogene Daten zu schützen. Dabei gelten Grundsätze der Zweckbindung, Transparenz und Datenminimierung. Erfahren Sie kurz, was für Vermieter einer Ferienwohnung besonders wichtig ist:

Datenschutzerklärung für die eigene Webseite

Kontaktformular, SSL-Verschlüsselung, eigene Datenschutzerklärung: Die DSGVO kann so manchen Betreiber einer Webseite überfordern. Was braucht es, damit die eigene Homepage auch konform ist mit dem Gesetz?

Im ersten Schritt sollten Sie sich einen Überblick verschaffen, welche externen Aufrufe Ihre Webseite tätigt. Alle externen Aufrufe erhalten die IP-Adresse Ihrer Besucher. Nach der DSGVO zählt die IP-Adresse zu den personenbezogene Daten. Laden Sie z.B. Gäste-Bewertungssiegel von anderen Portalen, ein Wetter-Widget, nutzen Google Fonts, Maps oder haben einen Statistikdienst wie Analytics im Einsatz, dann müssen Sie diese Tools in Ihrer Datenschutzerklärung vermerken. Die Anbieter halten dazu bereits vorgefertigte Hinweistexte bereit.

Tipps zum Homepage-Check

  • - welche externen Aufrufe führt meine Webseite im Hintergrund aus?
  • - haben alle Kontaktformulare eine SSL-Verschlüsselung?
Kontakformulare nur noch mit SSL-Zertifikat über https:// erlaubt:
Ein Formular auf einer Webseite sendet Daten nach dem Absenden an den Server. Dieser Transfer ist nach DSGVO nur noch über eine gesicherte SSL-Verbindung erlaubt. Wenn Ihre Webseite keine SSL-Verschlüsselung hat, sollten Sie keine personenbezogene Daten mehr über Formulare verarbeiten oder alternativ dazu unsere Homepage-Module für Ihre Ferienwohnung einsetzen.

Von fast allen Providern wird standardmäßig ein Logfile auf dem Server Ihrer Webseite gespeichert, welches jeden Aufruf vom Web-Browser mit der IP-Adresse des Besuchers protokolliert. Auch über diese Funktion ist in der Datenschutzerklärung zu informieren.



Weitergabe von personenbezogenen Daten

Ab 25. Mai 2018, benötigen Vermieter für die Weitergabe von personenbezogenen Daten oder anderweitiger Speicherung die Zustimmung vom Urlauber.

Sie nutzen unsere Homepage-Module?

Wenn Sie eine eigene Webseite betreiben und unsere Homepage-Module nutzen, fordert die DSGVO einen entsprechenden Hinweis, welcher in die eigene Datenschutzerklärung zur Webseite einzufügen ist. Die Multikalender-Module sind dann DSGVO-konform.

Hinweis

Dieser Beitrag sollte einen kurzen Überblick zur DSGVO für Veremieter von Ferienwohnungen geben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir jedoch keine rechtsverbindlichen Aussagen zu diesem Thema geben können.

Weiterführendere Links:

Dokumentarfilm im Ersten vom 23.05.18 (88:47 Minuten):
Im "Rausch der Daten"-Video ansehen

Thema DSGVO in der ARD Tagesschau vom 22.05.2018:
Tagesschau-Video ansehen

Antworten zur DSGVO des Bundesinnenministeriums:
FAQs zur Datenschutz-Grundverordnung vom BMI

Hinweise der IHK Rostock